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DIE DREI WICHTIGSTEN VORTEILE

90% der Bevölkerung haben das Thema Vollmachten und Verfügungen für sich nicht gelöst. Wie auch im Bereich Testament gibt es in diesem Bereich viele Irrtümer.

IRRTUM NR. 1

„Das betrifft nur Ältere“

Jeder ab 18 Jahren kann in die Situation kommen …

Zum Betreuungsfall werden Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Behinderungen, physische und psychische Krankheiten und Unfälle können die Ursache dafür sein. Krankheiten und Unfälle können jeden zu jeder Zeit treffen. Und die Zahlen der Altersverteilung von Betreuungsfällen zeigen deutlich: rechtliche Betreuung ist nicht alleine ein Phänomen des Alters.

Von Berufsbetreuern betreute Personen:
• 26,5% im Alter von 18 – 39 Jahren,
• 47,0% im Alter von 40 – 69 Jahren,
• 26,5% 70 Jahre und älter.

Quelle: Zwischenbericht ISG Köln

IRRTUM NR. 2

„Das darf meine Ehepartner“

Leider nein. Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§ 164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt. Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. (BGB, § 1896 Abs. 1, Satz 1 BGB).

Die Lösung: Vollmachten
Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können.
(BGB, § 1896 Abs. 2, Satz 2 BGB).

IRRTUM NR. 3

„Wenn mein Ehepartner …
… zum gerichtlichen Betreuer bestellt wird, ist alles bestens“

Vielen Menschen sind die Pflichten einesbestellten Betreuers nicht bekannt. So geraten sie in die „Betreuungsfalle“. Vermögen und Konten werden getrennt. Sie müssen dem Gericht gegenüber Rechenschaft ablegen, Anträge für Ausgaben stellen und viele Entscheidungen zu Gesundheit und wichtigen Angelegenheiten mit dem Gericht abstimmen. Sie können nicht selbstbestimmt handeln. Auszug aus einer Broschüre für Betreuer:
Ihre Aufgaben
:
• Erstellen eines Vermögensverzeichnisses
• Erstellen eines jährlichen Berichts
• Darlegung von Ausgaben
• Antragstellung für besondere Hilfsmaßnahmen
• Entscheidungen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge
• Abklärung von Rehabilitationsmaßnahmen und Unterbringung

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für Sie und Ihre Kunden.
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